_ reichte dagegen am 18. September 2019 eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) ein. Mit Entscheid vom 20. Dezember 2019 stellte die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion unter anderem fest, dass sich das Bauvorhaben im oberen Bereich nicht als bewilligungsfähig erweise, dass die Sache noch nicht entscheidreif sei, dass die Gemeinde zu prüfen habe, ob die terrassierte Sitzplatzanlage teilweise bewilligungsfähig sei und, soweit das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig sei, sie zugleich über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes entscheiden müsse. Sie hob den