_ unterbreitete die Frage der Baubewilligungspflicht dieser Sitzplatzanlage dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, welches mit Wiederherstellungsverfügung vom 3. November 2017 feststellte, dass die vorgenommene Terrassierung mit Stützmauern bewilligungspflichtig ist. Das Regierungsstatthalteramt ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an und wies gleichzeitig auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin.