1. Mit Verfügung vom 21. Juli 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Amtsmissbrauchs, ungetreuer Amtsführung und Urkundenfälschung im Amt, angeblich begangen im Rahmen von Baubewilligungsverfahren in Bezug auf die Parzelle Nr. C.________ in der Gemeinde D.________, nicht an die Hand. Gegen diese Verfügung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Schreiben vom 9. August 2021 Beschwerde. Mit Blick auf das Nachfolgende verzichtet die Verfahrensleitung auf das Einholen einer Stellungnahme (Art.