4 nehmen, dass die Absetzung der Hauptverhandlung durch eine neue Terminanfrage gegenüber der Verteidigung des Beschwerdeführers auch konkludent kundgetan wurde («Ich rufe das Büro von RA Fingerhuth, Herrn Scheder an um mitzuteilen, dass wir den Fax erhalten haben. Ich teile ihm weiter mit, dass wir die Hauptverhandlung gerne am 1. Juli 2021 machen würden. Ich erhalte noch einen Rückruf, dass der 1. Juli 2021 nicht möglich sei.»). Gestützt auf die Datierung des Verbals auf den 28. April 2021 (vgl. auch Art.