7 lung findet am 21. und 28. Oktober 2021 statt. Bei einer Verlängerung um drei Monate würde die Sicherheitshaft am 23. Oktober 2021 und damit während der Hauptverhandlung enden. Vor diesem Hintergrund ist eine minimale Verlängerung von 13 Tagen angezeigt, zumal ersichtlich ist, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr auch zu diesem Zeitpunkt noch gegeben sein wird. Die längere Haftdauer ist gerechtfertigt. Die Sicherheitshaft erweist sich als erforderlich, geeignet und zumutbar. Die Beschwerde ist abzuweisen.