b und Art. 227 Abs. 5 Satz 2 StPO aufzuheben sind, sobald Ersatzmassnahmen nach Art. 237 StPO zum gleichen Ziel führen. 6.2 Der Beschwerdeführer wurde am 28. Juni 2020 festgenommen. Er befindet sich somit seit bald 14 Monaten in Haft. Ihm werden versuchte schwere Körperverletzung, Diebstahl, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung, mehrfache Drohung, Verleumdung, eventuell üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung, geringfügiger Diebstahl und mehrfache Verunreinigung von fremdem Eigentum vorgeworfen. Neu ist ein Verfahren wegen Brandstiftung gegen den Beschwerdeführer eröffnet worden.