Diese Eingaben wurden dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 17. August 2021 am 18. August 2021 zugestellt, verbunden mit dem Hinweis, dass auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet werde und allfällige abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert 5 Tagen ab Zustellung der Verfügung einzureichen seien. Die Verfügung wurde an die auf der Beschwerde angegebene Adresse in G.________(Ort) gesandt, zumal Rechtsanwalt B.________ sich seit der Aufforderung gemäss Verfügung vom 9. August 2021 betreffend Zustellung der Anwaltspost nicht mehr vernehmen lässt.