Am 5. Mai 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft bis am 23. Juli 2021. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss vom 2. Juni 2021 ab (BK 21 243). Am 25. Juni 2021 stellte der Beschwerdeführer erneut ein Haftentlassungsgesuch, welches vom Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 12. Juli 2021 (KZM 21 761) abgewiesen wurde. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss vom 5. August 2021 (BK 21 350) ab. Am 26. Juli 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bis am 5. November 2021.