7. Für dieses Verfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. B.________ wird eröffnet, dass die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern künftige von ihm erhobene Beschwerden an ihn zurückschicken wird, wenn die Verfahrensleitung seine Prozessfähigkeit im Einzelfall verneint. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.