Jede Beleidigung bringt eine neue Anzeige (kursive Hervorhebungen hinzugefügt). Im Verfahren BK 20 78 vom 24. Februar 2021 schliesslich zeigte der Beschwerdeführer jemanden an, der ihn früher anwaltlich vertreten hatte; dieser habe einen Vertragsbruch begangen, indem er ihn anwaltlich schlecht vertreten bzw. im Nachgang daran angebliche Verfehlungen begangen habe, was den Beschwerdeführer dazu bewog, eine offensichtlich haltlose Strafanzeige wegen angeblichen Betrugs einzureichen. Im Lichte des Ausgeführten tritt die Beschwerdekammer auf das vorliegende Rechtsmittel mangels Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht ein.