6 anwälte und Richterinnen und Richter hätten sich gegen ihn verschworen. Wird die hohe Zahl aussichtsloser Verfahren, welche er in immer den gleichen oder ähnlichen Sachen bei kantonalen und eidgenössischen Behörden veranlasst hatte, in Betracht gezogen, ist auch ohne psychiatrische Begutachtung zweifelsfrei von einer manifesten ausgeprägten Querulanz auszugehen. Hinzuweisen ist ebenfalls auf den aktuellen Betreibungsregisterauszug vom 9. Februar 2021 (17 Seiten lang; Gläubiger/in fast durchgehend eine Behörde;