kommt die Beschwerdekammer mit dem vorliegenden Entscheid zur Erkenntnis, dass der Beschwerdeführer (in diesem Verfahren) nicht prozessfähig ist: Es ist gerichtsnotorisch, dass sich die Berner Behörden seit vielen Jahren ständig mit Strafanzeigen und sonstigen Eingaben des Beschwerdeführers zu befassen haben. Gegen die entsprechenden Verfügungen legt er trotz offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten regelmässig Rechtsmittel und / oder Rechtsbehelfe ein und zeigt die an den Verfahren beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens an, wenn nicht in seinem Sinne entschieden wird.