Im Urteil 6B_54/2016 bzw. 6B_55/2016 vom 3. Februar 2016 teilte ihm das Bundesgericht in E. 3 mit: «Wie dem Beschwerdeführer bereits in vielen Urteilen mitgeteilt wurde, behält sich das Bundesgericht vor, offensichtlich unzulässige Eingaben oder Revisionsgesuche in dieser Sache ohne Antwort und förmliche Behandlung abzulegen.» Analoges behält sich nun ausdrücklich auch die Beschwerdekammer vor. Sollte der Beschwerdeführer weiterhin in Angelegenheiten vorbeschriebenen Musters offensichtlich unbegründete Be-