Die unzähligen Beschwerdeverfahren, das sich teufelskreisartig drehende Karussell aus Anzeigen und Beschwerden sowie die jüngst beobachtete Aggravierungstendenz (innert der ersten zweieinhalb Monate des Jahres 2016 bereits zwölf Beschwerden) veranschaulichen, dass das prozessuale Verhalten des Beschwerdeführers bei der Beschwerdekammer des Kantons Bern ein Ausmass angenommen hat, das in keinem Verhältnis mehr zu einem irgendwie mittels Beschwerden erreichbaren Ziel steht und lediglich zur Folge hat, dass bei der Beschwerdekammer Ressourcen gebunden, weiter Kosten angehäuft, bzw. die Schulden des bereits massiv verschuldeten Be-