Der Hauptharst entfällt auf die Steuerverwaltung des Kantons Bern Kreis Seeland, Bereich Inkasso, sprich auf nicht bezahlte Ge- richts- und andere Gebühren von Berner Behörden, daneben finden sich unter den Gläubigern aber auch Behörden anderer Kantone, wie das Strafgericht Basel-Stadt, das Obergericht des Kantons Zürich, das Statthalteramt Pfäffikon oder die Obergerichtskasse Aargau. Dem neun Seiten starken Betreibungsregisterauszug kann entnommen werden, dass gegen den Beschwerdeführer allein im Jahr 2016 bereits 14 Betreibungen, betragsmässig alle in der Grössenordnung zwischen 100.00 und 600.00 CHF am Laufen sind, gegen welche er Rechtsvorschlag erhoben hat und bei