Für die förmliche Behandlung einer Beschwerde (Eröffnung Dossier, Bestellung Akten, Zirkulation, Abfassung Beschluss, Versand, Rechnung, Mahnung, Betreibung, Ausstellung Rechtskraftbescheinigung) werden in der Regel Kosten in der Höhe von mindestens 200.00 bis 300.00 CHF erhoben (vgl. Art. 46 i.V.m. Art. 7 des Dekrets betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [VKD; BSG 161.12]), wobei dies die real dem Kanton anfallenden Kosten nicht zu decken vermag. Die von der Beschwerdekammer beim Betreibungsamt Seeland eingeholten Dokumente betreffend den Beschwerdeführer geben in diesem Zusammenhang ein deutliches Bild ab: