Dabei überholt sich der Beschwerdeführer zuweilen selbst mit Anzeigen. So auch hier: Nachdem er den Verwaltungsrichter C.________ wegen einem ihm missliebigen Urteil anzeigte, schickte er diesem noch eine «Feststellungsklage». Als Verwaltungsrichter C.________ ihm darauf in einem Brief mitteilte, er fühle sich nicht veranlasst, ein verwaltungsrechtliches Verfahren zu eröffnen, war dieses Schreiben gleich Anstoss für die zweite Anzeige.