3. In ihrem Beschluss BK 16 46 und 16 69 vom 21. März 2016 hielt die Beschwerdekammer Folgendes fest: 4. Die beiden hier zu behandelnden Beschwerden reihen sich nahtlos ein in eine lange Liste von Beschwerden von B.________: Seit 2006 reichte er total 122 Beschwerden bei der Beschwerdekammer des Kantons Bern ein. Im vergangenen Jahr waren es 24 Beschwerden, was für das Jahr 2015 einen Durchschnitt von zwei Beschwerden pro Monat ergibt. Dieses Jahr gehen bereits 12 Beschwerdedossiers auf das Konto von B.________. Die Beschwerden folgen fast ausschliesslich demselben Muster: Wann immer sich B.______