4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der sinngemässe Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird gutgeheissen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.