Am 28. Juli 2021 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschuldigten um Wechsel des amtlichen Verteidigers ab. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 2. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte einen Wechsel der amtlichen Verteidigung. Die Generalstaatsanwaltschaft und Rechtsanwalt B.________ liessen sich am 26. August bzw. 30. August 2021 vernehmen und beantragten die Abweisung der Beschwerde.