1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete gegen den Beschuldigten am 23. Februar 2021 eine Strafuntersuchung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Am 28. Juni 2021 setzte sie Rechtsanwalt B.________ mit Wirkung ab 23. Februar 2021 als amtlichen Verteidiger des Beschuldigten ein und erliess am 29. Juni 2021 gegen diesen einen Strafbefehl wegen Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangen. Am 28. Juli 2021 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschuldigten um Wechsel des amtlichen Verteidigers ab.