Künftig hätte die Staatsanwaltschaft anzugeben, mit welchem ungefähren Gesamtbetrag zu rechnen ist resp. welche Summe zur «Kostendeckung» verwendet werden soll (HEIMGARTNER, a.a.O., N. 9 zu Art. 268 StPO). 8 8. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme des in der Gemeinde G.________ liegenden Grundstücks GbBl Nr. H.________ und die entsprechende Grundbuchsperre erfüllt sind. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen.