6 Jahren (u.a.) um die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten seiner Eltern gekümmert hat, das Vermögen seiner Eltern in den vergangenen Jahren nicht nur für die Belange seiner Eltern, sondern hauptsächlich auch zu seinen Gunsten verbraucht hat. Gemäss nachvollziehbarer Aufstellung der Privatkläger belief sich deren Vermögen Anfang/Mitte 2013 noch auf mehrere hunderttausend Franken.