Weiter ist nicht zu beanstanden, dass die Beschlagnahme gestützt auf verschiedene gesetzliche Grundlagen verfügt worden ist. In vielen Fällen lässt sich zum Zeitpunkt ihrer Anordnung nicht zuverlässig entscheiden, ob die Vermögenswerte letztlich eingezogen oder aber der verletzten Person zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ausgehändigt werden oder ob sie allenfalls zur Deckung der Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen gebraucht werden. Relevant ist hinsichtlich der Beschlagnahmeverfügung jedoch, dass aus dieser für die betroffene Person erkennbar ist, weshalb die Beschlagnahme erfolgt ist.