Von den CHF 500'000.00 seien sodann nur CHF 185'000.00 auf das Konto der Privatkläger überwiesen worden, wobei der Beschuldigte keine 20 Tage später CHF 120'000.00 vermutungsweise an sich zurück überwiesen haben soll. Die Privatkläger beantragen in ihrer Anzeige die Beschlagnahmung des Grundstücks und die entsprechende Grundbuchsperre. Zur Begründung geben sie die Lebenssituation des Beschuldigten an (mehrere Wohnsitze, kurze Aufenthaltsdauer in der Schweiz).