Darin wird ausführlich belegt der Vorwurf erhoben, der Beschuldigte habe sich ab 2013 um die finanziellen Angelegenheiten seiner Eltern gekümmert, wobei er regelmässig Geld vom Konto seiner Eltern abgehoben haben soll, ohne dieses für laufende Verbindlichkeiten seiner Eltern zu verwenden. Darüber hinaus soll der Beschuldigte grössere Summen und Wertschriftenpakete auf seine eignen Konten und Depots übertragen haben. Durch all diese Handlungen des Beschuldigten bestehe der dringende Verdacht der Veruntreuung und der ungetreuen Geschäftsbesorgung.