Unter Hinweis auf die Strafanzeige hält sie fest was folgt: 6. Das vorliegende Strafverfahren basiert auf einer ausführlichen und gut belegten Strafanzeige sowie eines Nachtrages der Eltern des Beschuldigten, beide Privatkläger und vertreten durch ihren Beistand und Herrn Rechtsanwalt E.________. Darin wird ausführlich belegt der Vorwurf erhoben, der Beschuldigte habe sich ab 2013 um die finanziellen Angelegenheiten seiner Eltern gekümmert, wobei er regelmässig Geld vom Konto seiner Eltern abgehoben haben soll, ohne dieses für laufende Verbindlichkeiten seiner Eltern zu verwenden.