Mittelland Nord auf, den vom Beschwerdeführer verlangten ärztlichen Einweisungsbericht seiner Eltern ins Alterszentrum I.________ einzureichen. Weitergehende Anträge des Beschwerdeführers auf Edition von KESB-Akten wies die Verfahrensleitung hingegen ab. Am 18. August 2021 teilte die KESB Mittelland Nord mit, dass sich in ihren Akten kein ärztlicher Einweisungsbericht befinde. Mit Stellungnahmen vom 1. September 2021 ersuchten die Generalstaatsanwaltschaft und die Privatkläger, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, um kostenfällige Abweisung der Beschwerde.