Beschwerde ein und verlangte – nebst prozessualen Anträgen – die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung und die Löschung der im Grundbuch vermerkten Grundbuchsperre. Mit Verfügung vom 11. August 2021 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren, gab der Generalstaatsanwaltschaft und den Eltern des Beschuldigten als Zivil- und Strafkläger (nachfolgend: Privatkläger) Gelegenheit zur Stellungnahme und forderte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) Mittelland Nord auf, den vom Beschwerdeführer verlangten ärztlichen Einweisungsbericht seiner Eltern ins Alterszentrum I.