Ein Wechsel der Verteidigung führt in den meisten Fällen zu Verfahrensverzögerungen. Da beabsichtigt ist, betreffend Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert sowie bandenmässig begangen, und betreffend unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung Anklage zu erheben, steht das Verfahren nicht kurz vor Abschluss und ist das Gesuch nicht zur Unzeit gestellt worden, zumal auch keine gesetzlichen (nicht verlängerbaren) Fristen oder konkrete Termine anstehen.