Am 23. Juli 2021 stellte der Beschwerdeführer selber ein Gesuch um Entlassung als amtlicher Anwalt. Zur Begründung führt er aus, der Beschuldigte habe sich nicht nur mit einer Eingabe vom 11. Juli 2021 an das Obergericht des Kantons Bern gewandt, sondern er habe sich auch direkt an den unterzeichnenden Anwalt gewandt mit einem Schreiben, in welchem er weitere Vorwürfe erhebe und Ausführungen mache, welche das Vertrauensverhältnis tiefgreifend zerrütten würden. Da ihm das Gesuch des Beschuldigten nicht zur Vernehmlassung zugestellt worden sei, stelle er nun selber ein Gesuch um Entlassung.