1. Mit Verfügung vom 27. Juli 2021 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Gesuch von Fürsprecher B.________ um Entlassung als amtlicher Anwalt sowie um Entschädigung der bereits geleisteten Arbeiten ab. Dagegen reichte Fürsprecher B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Fürsprecher C.________, am 2. August 2021 Beschwerde ein mit dem Antrag, die Verfügung sei aufzuheben; er sei als amtlicher Anwalt zu entlassen und für die bereits geleisteten Arbeiten zu entschädigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.