3. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen. 5. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Advokat B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Leitender Staatsanwalt K.________ (mit den Akten – per Kurier)