Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_217/2021 vom 26. Mai 2021 in E. 7.3 festgehalten, dass der Rückbau eines Personenwagens unter Beauftragung einer Fachwerkstatt durch das Gesetz gedeckt sei und es nicht gegen die Wirtschaftsfreiheit gemäss Art. 27 BV verstosse, wenn die Verfahrensleitung die Fachwerkstatt für den Rückbau des Verstecks bestimme (vgl. dazu auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 440 vom 19. Januar 2021 E. 8.3 und E. 9).