197 StPO wird das Gebot der Verhältnismässigkeit zudem direkt in der StPO verankert (vgl. E. 5 und E. 6.2 hiervor). Wo mildere Massnahmen wie die Unbrauchbarmachung einem Gegenstand seine Gefährlichkeit nehmen, ist die Einziehung zur Vernichtung nicht erforderlich und fällt damit ausser Betracht (Urteile des Bundesgerichts 6B_217/2021 vom 26. Mai 2021 E. 7.1 und 6B_356/2010 vom 14. Juli 2010 E. 2.7; zu Art. 31 Abs. 3 des Waffengesetzes [WG; SR 514.54]: BGE 135 I 209 E. 3.3.3). Eine künftige Einziehung des beschlagnahmten VW Passats ist grundsätzlich geeignet, den erneuten Transport von Betäubungsmitteln zu verhindern.