Jedenfalls kann im Rahmen der hier vorzunehmenden Prüfung der Einziehungsvoraussetzungen nicht offensichtlich die Gefahr verneint werden, dass das Fahrzeug erneut in die Hände von Personen gelangen könnte, welche es in strafrechtlich relevanter Weise benutzen würden. Vom streitigen Fahrzeug geht somit eine Gefährdung für die Gesund-