5 Kopien den erforderlichen Beweis zu erbringen, erweist sich die Beschlagnahme von Originalen, zumindest wenn sie in den Besitz eines nicht beschuldigten Dritten fallen, als unverhältnismässig (HEIMGARTNER, Strafprozessuale Beschlagnahme, 2011, S.169). 6.3 Der Beschwerdeführerin ist darin beizupflichten, dass der Einsatz von Zwangsmassnahmen gegen Personen, welche nicht unter Tatverdacht stehen, «besonders zurückhaltend» zu erfolgen hat (Art.