SR 311.0) grundsätzlich erfüllt seien, jedoch Verhältnismässigkeitsaspekte statt der Vernichtung eine Entfernung der Geheimverstecke verlange, die Fahrzeuge somit vor der Herausgabe in ihren rechtmässigen Zustand zurückzuversetzen seien. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten für den VW Passat in der Höhe von CHF 7'000.00 einerseits und der bei einem Rückbau anfallenden Kosten von ca. CHF 11'000.00 andererseits folgern die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft, dass ein Rückbau in wirtschaftlicher Hinsicht unsinnig wäre und eine Herausgabe des Fahrzeugs wohl auch nicht