3 das Betäubungsmittelgesetz als notorisch gelten, dass dem tatsächlich sichergestellten Fahrzeug als solchem im weiteren Verlauf der Strafuntersuchung keine massgebliche Relevanz mehr für die Beweiserhebung zukomme. Zwischenzeitlich sei der Strafverfolgungsbehörde genügend Zeit zur Verfügung gestanden, eine Fotodokumentation zu erstellen und die Spuren sicherzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, könne der Staatsanwaltschaft vorgängig zur Freigabe des Fahrzeugs noch Gelegenheit gegeben werden, diese vorzunehmen.