Während der Ermittlungen konnte zudem ein weiterer Fahrzeugtausch festgestellt werden. So übernahm G.________ am 5. bis 6. Juli 2020 den VW Passat (ehemals mit Kennzeichen .________), welcher zu diesem Zeitpunkt auf A.________ immatrikuliert war. Zwischen dem 8. Februar 2021 und dem 1. Juni 2021 war das Fahrzeug auf die Beschwerdeführerin immatrikuliert. Gemäss ihren Angaben wollte sie das Fahrzeug durch eine Garage zum Verkauf anbieten. Das Fahrzeug wurde in der Folge am 30. Juni 2021 bei der Firma E.________ AG in F.________(Ort) von der Kantonspolizei Bern sichergestellt.