_, am 28. Juli 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Darin beantragte sie die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die unverzügliche Herausgabe des beschlagnahmten VW Passats 2.0 TDI, Seriennummer: .________ (nachfolgend: VW Passat). Eventualiter sei der Staatsanwaltschaft vor der Herausgabe eine kurze Frist von maximal zwei Wochen zu gewähren, damit sie das Fahrzeug noch fotografisch und spurentechnisch dokumentieren könne.