Eine anschliessende Untersuchung des Fahrzeugs förderte im Bereich der Mittelkonsole ein speziell angefertigtes Versteck zutage. Mit Verfügung vom 19. Juli 2021 wurde der VW Passat als Beweismittel beschlagnahmt. Gegen die Beschlagnahmeverfügung erhob die C.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), derzeitige Eigentümerin des beschlagnahmten VW Passats, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 28. Juli 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde.