Eingereicht hat er lediglich eine Plankopie betreffend sein Grundstück, welche bereits der Staatsanwaltschaft vorlag. Auf dieser ist keine massgebliche Verrückung von Grenzsteinen ersichtlich und ferner sind lediglich seine eigenen handschriftlichen Notizen angebracht. Die eingereichten Fotos betreffend die aktuellen Standorte der Grenzsteine - ebenfalls versehen mit seinen Notizen - können keinen Beweis über die Verrückung liefern, da keine Dokumentation darüber eingereicht wurde, wo die Steine ursprünglich standen. Die korrekte Platzierung der Grenzsteine könnte folglich soweit ersichtlich lediglich mittels der Grundbuchpläne,