C.________ unterliess es, der Staatsanwaltschaft die angeblichen Geometerunterlagen sowie die Kaufverträge einzureichen. Was von einem Geometer allenfalls festgestellt worden ist, kann daher nicht eruiert werden. Selbst wenn der von C.________ beauftragte und bezahlte Geometer festgestellt hätte, die Marchsteine würden nicht an der richtigen Stelle liegen, würde dies noch keinen rechtsgenügenden Beweis dafür liefern, seit wann die Steine falsch liegen und wer allenfalls dafür verantwortlich sein könnte.