6 Vorliegend gehen die Aussagen von Privatkläger und vom Beschuldigten auseinander. Sie gehen beide davon aus, dass sie im Recht sind bezüglich ihrer Meinung, wo die Grenzsteine hingehören bzw. ob sich diese noch am richtigen Ort befinden. C.________ gab überdies selber an, er habe anlässlich der Käufe nicht kontrolliert, ob sich die Steine am korrekten Ort befunden haben. Er habe dies erst im Verlauf der Jahre getan. Er stützt seine Vermutung, dass die Marchsteine verschoben wurden, auf verschobene Zäune, weil nun keine Tiere mehr darum herumlaufen könnten.