Dem Schreiben ist eine unbeglaubigte Plankopie des Grundbuchs mit den betreffenden Marchsteinen beigelegt, welche der Staatsanwaltschaft ebenfalls bereits vorlag, ferner Fotos von Marchsteinen. Darauf ist vom Beschwerdeführer handschriftlich vermerkt, der Marchstein x zwischen Nr. 2 und Nr. 3 sei rausgerissen. Die Marchsteine Nr. 3, 4, 5,6 7 und 9 seien nicht da. Der Plan stamme von einem Geometer in Bern.