wenn er Recht habe, müssten die Beschuldigten 1 und 2 bezahlen. An einer anderen Stelle in der Beschwerdeschrift schlägt er vor, alle Marchsteine sollten wieder gesetzt werden, sie lägen schliesslich in einer Vermessungszone. Die Marchsteine lägen überall am Boden und seinen ausgerissen; der Zaun liege nicht auf Platz von Marchstein Nr. 2, sondern 2.20 Meter von dort entfernt. Dem Schreiben ist eine unbeglaubigte Plankopie des Grundbuchs mit den betreffenden Marchsteinen beigelegt, welche der Staatsanwaltschaft ebenfalls bereits vorlag, ferner Fotos von Marchsteinen.