Er habe es fotografiert und auf dem Mobiltelefon. Da sei nie etwas gemacht worden. Es wurde vereinbart, dass er die Fotos nachreicht (S. 2 Z. 46 ff.). Von einem Geometer, welchen der Beschwerdeführer habe kommen lassen, habe er nichts mitbekommen (S. 3 Z. 70). Mit Schreiben vom 25. Juni 2020 liess der Beschuldigte 2 der Staatsanwaltschaft Fotos von Grenzsteinen zukommen, welche er mit Nr. 3, 4, 5, 6 ,7 und 9 beschriftet hatte.