Z. 197 ff.). Auf Frage führte er sinngemäss aus, er habe die Unterlagen vom Geometer noch, dieser sei ca. am 5. / 6. Juni 2019 aus Bern gekommen. Der Geometer habe ihm Pläne und Karten abgegeben. Gefragt nach dem Namen des Geometers, führte er aus, sein Sohn könne dies organisieren (S. 7 Z. 197 ff.). Darauf wurde der Beschwerdeführer gefragt, ob er Beweise habe. Dieser verwies auf die Geometerunterlagen, welche er bereits geschickt habe, und zeigte der Staatsanwaltschaft noch weitere Unterlagen (S. 7 Z. 205 f.).