Der Beschuldigte 1 bestritt anlässlich seiner Einvernahme vom 4. Juni 2019 gegenüber der Polizei, Grenzsteine beseitigt, unkenntlich gemacht, falsch gesetzt oder verfälscht zu haben. Aus seiner Sicht würden sich die Grenzsteine alle am richtigen Ort befinden. Auf Frage bestätigte er, im Februar 2019 Holz geschlagen zu haben, jedoch auf seinem eigenen Grundstück (S. 2 Z. 52 ff.).